SDG

häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Unser Team steht Ihnen an allen Standorten gern mit Rat und Tat zu Seite.

Sollten unsere Servicestellen derzeit geschlossen sein oder alle Mitarbeiter gerade im Gespräch mit anderen Fahrgästen sein, finden Sie vielleicht nachfolgend schnell die passende Antwort.

Kann ich die SDG-Bahnen mit dem Deutschland-Ticket nutzen?

Ja, das Deutschland-Ticket wird in den Bahnen der SDG anerkannt.

Statt der regulären Fahrpreise kommt ein vergünstigter Tarif zum Tragen. Sie zahlen einmalig einen SDG-Historik-Zuschlag (lt. aktuellem Tarif), welcher in Form eines Tagestickets gilt.
Das Ticket muss beim Ticketkauf vorlegt werden, eine nachträgliche Anerkennung ist ausgeschlossen.

Für Kinder von 6 bis 14 Jahren gilt der reguläre SDG Tarif.

Der „SDG-Historik-Zuschlag" als Sonderticket ist nicht mit Rabattaktionen kombinierbar.

Eine Mitnahme-Regelung für weitere Fahrgäste, Fahrräder oder Hunde gibt es mit dem Deutschland-Ticket auf den SDG-Bahnen generell nicht.

Bitte beachten Sie, dass die Deutschland-Tickets durch die SDG nicht verkauft werden. Zur Nutzung des SDG-Historik-Zuschlags ist das Vorhandensein eines gültigen Deutschland-Tickets zwingend erforderlich.

Fahrzeiten & Fahrpreise

Die Fahrpläne & Tarifübersichten der jeweiligen Bahn sowie unser neues Modul zur automatischen Fahrplanauskunft können Sie durch den Klick auf den Namen der jeweiligen Bahn direkt erreichen.

Muss ich für meine Fahrt reservieren?

Eine Reservierung ist erst ab mindestens 15 Erwachsenem möglich und auch empfehlenswert.
Die Fahrkarten erhalten Sie dann am Fahrtag vor Ort.

Für kleinere Gruppen und Einzelfahrgäste halten wir immer ein Kontingent an Fahrplätzen zurück. Generell gilt stets "Zeitiges Kommen sichert gute Plätze."

Wo kann ich Fahrkarten kaufen?

Vor Fahrtantritt erhalten Sie die Fahrkarten an unseren Servicestellen.
Welche dies sind und ob eine Kartenzahlung möglich ist, können Sie nachfolgend durch Klick auf die gewünschte Bahn herausfinden:

An allen Bahnhöfen ohne stationären Verkauf können Sie Ihre Fahrkarte ohne Aufpreis bei unserem Zugpersonal erwerben.

Der Kauf von Fahrkarten ist vorab über den Souvenirshop der SDG möglich. Der Besitz einer Fahrkarte garantiert Ihnen jedoch keinen festen Sitzplatz. Beachten Sie hierbei die Bearbeitungs- und Versandzeiten (5-7 Tage). Sollte zwischen Kauf und Fahrt ein Tarifwechsel erfolgt sein, könnte ggfs. eine Nachzahlung zum aktuell geltenden Tarif erforderlich sein.

Kann mein Hund mitfahren?

Die Beförderung von Hunden ist kein Problem. Beim Fahrkartenverkauf erhält Ihr vierbeiniger Begleiter einmalig eine eigene Fahrkarte (Preis siehe Tarif der jeweiligen Bahn). Diese gilt nach räumlicher und zeitlicher Gültigkeit der Fahrkarte des Hundehalters.

Es besteht Maulkorb- und Leinenpflicht gemäß Beförderungsbedingungen Teil A, § 12 (2). Zuwiderhandlungen führen zu 20,00 € Gebühr und sofortigem Fahrtausschluss.

Bitte beachten Sie die Hinweise aus den geltenden Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON:

"Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde, die nicht in geeigneten Behältern mitgenommen werden, sind an einer kurzgehaltenen Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen.
(3) Blindenführ- und Assistenzhunde, die eine Person begleiten, sowie in Ausbildung befindliche Blindenführ- und Assistenzhundemüssen Führhundgeschirr bzw. -decke tragen und sind von der Maulkorbpflicht befreit.
(4) Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden."

Beförderung mit Rollstuhl

Alle SDG Bahnen verfügen an ausgewählten Bahnhöfen über Rollstuhllifte.
Bitte melden Sie sich aufgrund der eingeschränkten Platzkapazität auf jeden Fall (am besten zwei bis drei Tage vor ihrer Mitfahrt) an.

Die Beförderung von Rollstühlen ist bis zu einer maximalen Breite von 80 cm (breiteste Stelle des Rollstuhls) möglich. Die Rollstuhllifte der SDG können eine Maximallast von 320 kg heben.

An folgenden Bahnhöfen gibt es Rollstuhllifte:

Fichtelbergbahn: Kurort Oberwiesenthal, Neudorf und Cranzahl

Lößnitzgrundbahn: Radebeul Ost und Moritzburg

Weißeritztalbahn: Freital-Hainsberg und Dippoldiswalde

Einstiegshilfen (Tritte bzw. Steigböcke) stehen auf Rückfrage oder bei Voranmeldung beim Zugpersonal in allen Zügen zur Verfügung.

Beförderung mit Schwerbehindertenausweis

Schwerbehinderte mit rot-grünem Ausweis und gültiger Wertmarke vom Versorgungsamt werden kostenfrei befördert. Trägt der Ausweis das Kennzeichen B wird die Begleitperson kostenfrei befördert.

null Muster Ausweis

null Muster Beiblatt
Bildquelle: schwerbehindertenausweis.de

Fahrradmitnahme

Die Fahrradmitnahme ist bei allen Bahnen der SDG möglich. Die Beförderung kostet bei allen Bahnen 3,00 € pro Rad. (Mit der Familienkarte nur 1,50 € pro Rad). Zur Mitnahme müssen die Räder im Packwagen oder dem Fahrradwagen (falls vorhanden) platziert werden.

Zusammenklappbare Fahräder in Taschen werden unentgeltlich befördert.

Eine Anmeldung ist nur bei Gruppen ab sechs Fahrrädern erforderlich.

Toiletten & Wickelmöglichkeiten

Die meisten Wagen der SDG haben eine Toilette. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese nur während der Fahrt genutzt werden dürfen.

Alternativ finden Sie an folgenden Bahnhöfen öffentliche Toiletten (tw. gebührenpflichtig):

Fichtelbergbahn: Kurort Obewiesenthal und Cranzahl

Lößnitzgrundbahn: Radebeul Ost und Moritzburg

Weißeritztalbahn: Freital-Hainsberg, Freital-Coßmannsdorf und Kurort Kipsdorf

 

Wickelmöglichkeiten finden Sie an folgenden Bahnhöfen:

Fichtelbergbahn: Kurort Oberwiesenthal

Weißeritztalbahn: Kurort Kipsdorf

Tarifwechsel – was passiert mit vorhanden Fahrkarten?

Seit dem 1. Januar 2026 geltend veränderte Gültigkeiten für neue und alte Tickets. Sollten, beispielsweise durch den Kauf im Onlineshop, Fahrkarten mit altem Tarif vorhanden sein, wird nach Tarifwechsel (meist zum 1. Januar) ab dem 1. Februar ist ein Aufschlag zum gültigen Tarif erhoben.
Wird die Nachzahlung verweigert kann die Fahrt nicht angetreten werden.

Regelungen zu 5er-Karten

Neu ausgegebene 5er-Karten sind 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum ohne Nachzahlung gültig.
Für alte 5er-Karten (Verkauf bis 31. Dezember 2025) gilt folgende Kulanzregelung: Alle alten 5er-Karten werden ohne Aufpreis oder Nachzahlung noch bis 31. Dezember 2026 akzeptiert. Eine spätere Akzeptanz ist nicht möglich. Eine Nachzahlungs-Option gibt es für die 5er-Karten nicht.

Wegfall Akzeptanzen alte SDG-Kombikarten und 10er-Karten

Da die ehemaligen SDG-Kombitickets bzw. 10er-Karten letztmalig im Tarifjahr 2019 verkauft wurden und die Gültigkeit deutlich überschritten ist, sind die SDG-Kombikarten und 10er-Karten ab sofort nicht mehr gültig. Ein Umtausch oder eine Fahrgeldrückerstattung ist nicht möglich.

Kann man Lokmitfahrten buchen bzw. ein Stück auf der Lok mitfahren?

Nein, Führerstandsmitfahrten sind durch die Landesaufsicht für Eisenbahnen untersagt.

Aus diesem Grund können entsprechende Anfragen nicht berücksichtigt werden.